Berliner Institut für Gesundheitsforschung wird Teil der Charité
Patientinnen und Patienten in Berlin profitieren in Zukunft noch schneller von der Spitzenforschung für Gesundheit. Das Berliner Institut für Gesundheitsforschung (BIG) wurde am gestrigen Mittwoch in die Charité integriert. Damit soll die die medizinische Forschung am Gesundheitsstandort Berlin gestärkt werden. Bundesforschungsministerin Anja Karliczek (CDU) und Berlins Regierender Bürgermeister Michael Müller (SPD) haben dazu am Mittwoch eine entsprechende Verwaltungsvereinbarung zwischen dem Bund und dem Land Berlin unterzeichnet.
BIG als dritte Säule des Klinikums
Das BIG wird somit neben der Krankenversorgung und der Medizinischen Fakultät zur dritten Säule des Klinikums. Zudem erhält das BIG einen Sitz im Vorstand der Charité und das Bundesministerium für Bildung und Forschung einen Sitz im Aufsichtsrat. Der Bund beteiligt sich damit erstmalig an der Finanzierung eines Universitätsklinikums. Die Integration des BIG in die Charité ist für den 01. Januar 2021 geplant.
Berlins Regierender Bürgermeister Michael Müller erklärt dazu: „Dass wir dafür mit anderen exzellenten Zentren bundesweit zusammenarbeiten können, passt zu einem Wissenschaftsstandort wie Berlin, der von einer ausgeprägten Kultur und Kooperation gekennzeichnet ist.“ Dafür seien nun die Rahmenbedingungen gesetzt und die Umsetzung könne beginnen.
Ergebnisse der Forschung sollen den Menschen schneller erreichen
Ziel des Berliner Instituts für Gesundheitsforschung ist es, innovative Forschungsergebnisse aus dem Labor schneller der direkten medizinischen Behandlung zugänglich zu machen. Die Lebensqualität der Menschen soll durch neue Diagnose- und Therapieverfahren mit fortschreitenden Erkrankungen verbessert werden. Die rasche und effektive Übertragung von Forschungsergebnissen aus dem Labor in die Klinik gelinge nur, wenn Ärztinnen und Ärzte, Forscherinnen und Forscher, und natürlich Patientinnen und Patienten ohne institutionelle Hürden in einem optimalen Umfeld zusammenarbeiten würden, erklärt Axel Radlach Pries, Dekan der Charité.
Integration möglich durch Gesetzesänderung des Grundgesetzes
Bereits am 05. Juli hatten alle Länder der Verwaltungsvereinbarung in der Gemeinsamen Wirtschaftskonferenz (GWK) zugestimmt. 2015 wurde Artikel 91b des Grundgesetzes abgeändert und mit der Integration des BIG in das Klinikum, erstmals angewendet. Auf Grundlage dessen können Bund und Länder in bestimmten Bereichen der Wissenschaftsförderung und des Bildungswesens zusammenwirken und damit eine sogenannte Gemeinschaftsaufgabe wahrnehmen.
„Mit der breiten Zustimmung von Bund und Ländern erfährt das BIG eine herausragende Legitimation, als neues Modell translationaler Medizin innovative Wege zu beschreiten, um Ergebnisse aus der Grundlagenforschung schnell ans Krankenbett zu bringen.“, betont Karl Max Einhäupl, Vorstandsvorsitzender der Charité, die Gesetzesänderung. (lb)