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Berlin: Wahlen müssen wiederholt werden
Verfassungsgericht beschließt komplette Wahlwiederholung in Berlin | BERLINboxx

Berlin: Wahlen müssen wiederholt werden

16. November 2022

Das Berliner Verfassungsgericht hat ein Urteil gefällt, das bundesweit für Aufsehen sorgt. Berlins höchstes Gericht hat entschieden, dass die Wahlen zum Abgeordnetenhaus und zu den Bezirksverordnetenversammlungen (BVV) wiederholt werden müssen. Das Gericht begründete seine weitreichende Entscheidung mit eklatanten Mängeln und schwerwiegenden Unregelmäßigkeiten bei der Durchführung der Wahlen am 26. September 2021.

Bei diesen Wahlen war es zu erheblichen Verzögerungen im Ablauf gekommen, so dass in der Folge Wahllokale noch weit nach 18 Uhr geöffnet hatten, als längst erste Prognosen über den Ausgang der Wahlen bekannt waren. Zudem lagen in einigen Wahllokalen falsche Wahlzettel aus, in anderen waren sie ausgegangen. Der zeitgleich veranstaltete Berlin-Marathon erschwerte den Nachschub der Wahlzettel zusätzlich.

Die Wiederholung einer Wahl zu einem Landesparlament ist ein schwerwiegender Vorgang mit weitreichender Bedeutung: Es ist damit das erste Mal in der Geschichte der Bundesrepublik, dass die Wahl zu einem Landesparlament aufgrund erheblicher Unzulänglichkeiten bei ihrer Organisation und Durchführung für unzulässig erklärt wird und deshalb wiederholt werden muss.

Die Wiederholung der Wahlen zum Abgeordnetenhaus und zu den Bezirksparlamenten wird voraussichtlich am 12. Februar 2023 stattfinden, denn die gesetzliche Frist zwischen einem Ungültigkeitsurteil und der Wiederholung einer Wahl beträgt höchstens 90 Tage. Den Termin könnte allenfalls das Bundesverfassungsgericht aufschieben, dies gilt aber als äußerst unwahrscheinlich.

Auch politisch hat die Wiederholung der Wahl erhebliche Folgen. Nach einer jüngsten Umfrage des Meinungsforschungsinstituts INSA vom 16. November wären CDU mit 21 Prozent und SPD und Grüne mit je 20 Prozent praktisch gleichauf. Die Linke käme auf zwölf, die AfD auf zehn und die FDP auf sieben Prozent. Demnach wäre sowohl eine Fortsetzung der bisherigen rot-rot-grünen Senats-Koalition möglich als auch eine Regierungsbildung aus SPD, CDU und FDP. (rj)