Berlin-Wahl kann stattfinden
Der Termin für die Wahlwiederholung in Berlin am 12. Februar steht. Das Bundesverfassungsgericht lehnte eine einstweilige Anordnung gegen die Durchführung der Wahl und eine mögliche Verschiebung des Termins ab. Allerdings ist damit die Prüfung noch nicht beendet. Die Karlsruher Richter haben den Beteiligten in dem Verfahren eine weitere Frist zur Stellungnahme bis zum 2. März eingeräumt. In der Sache wird also über den Wahltag hinaus weitergeprüft, ob die Entscheidung des Landesverfassungsgerichtshofes zur Wiederholungswahl rechtmäßig war.
Das Hauptaugenmerk der Regierenden Bürgermeisterin Franziska Giffey richtet sich nach dem Karlsruher Spruch zur Wiederholungswahl auf die Organisation. „Wir werden jetzt bis zum 12. Februar alles dafür tun, dass eine reibungslose Wahl in Berlin durchgeführt wird.“ (kr)