Berlin unterstützt verstärkt Soloselbstständige und Kleinstunternehmen
Die Pandemie riss nicht nur eine riesige Lücke in das wirtschaftliche Treiben von Berlin, sondern auch in die Finanzen der Unternehmen. Besonders betroffen sind Soloselbständige und Kleinstunternehmen, die meist nicht die großen Rücklagen haben oder diese längst aufgebraucht haben. Dem kommt das Land mit der „Neustarthilfe Berlin“ entgegen und unterstützt damit wichtige Bestandteile der Berliner Wirtschaft.
Rettende Rückendeckung
Das Programm „Neustarthilfe Berlin“ ist für Soloselbstständige und Kleinstunternehmen mit bis zu fünf Beschäftigten ausgelegt. Es dient als finanzielle Ergänzung zur Bundes-Neustarthilfe und Überbrückungshilfe III – und umfasst ein Volumen von 150 Millionen Euro. Soloselbstständige können bereits jetzt einen Antrag auf die Unterstützung bei der Investitionsbank Berlin stellen. Kleinstunternehmen ab Dienstag, den 25.05.2021.
Wirtschaftssenatorin Ramona Pop begrüßt die Neustarthilfe: „Die große Zahl von Soloselbstständigen und Kleinstunternehmen macht den besonderen Charakter der Berliner Wirtschaft aus. Mit unserer Neustarthilfe Berlin unterstützen wir sie finanziell dabei, durch die Krise zu kommen und ermöglichen einen besseren Start aus dem langen Lockdown.“
Gezielte Förderung
Um die Zuschüsse zu beantragen, gibt es für Berliner Soloselbständige und Kleinstunternehmen verschiedene Voraussetzungen und Höhen in der finanziellen Förderung. Bei ersteren gilt als Voraussetzung für die Beantragung, dass sie die Neustarthilfe des Bundes mit weniger als 7.500 Euro erhalten haben und hauptberuflich eine selbstständige Tätigkeit ausüben, die im Land Berlin versteuert wird. Insgesamt kann ein Zuschuss von 7.500 Euro gewährt werden, die die Neustarthilfen des Bundes und des Landes Berlin zusammen ausmachen. Dieser dient der unternehmerischen Existenzsicherung von Januar bis Juni 2021 – mit der Vorgabe der Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebes bis zum 30.06.2021.
Auch bei Kleinstunternehmen ist die Hilfe des Landes eine Ergänzung, hier zum Bundesprogramm Überbrückungshilfe III. Die Höhe des zu zahlenden Zuschusses kann mit pauschal 1.000 Euro pro Monat über einen Zeitraum von Januar bis Juni 2021 beantragen. Maximal können also 6.000 Euro ausgezahlt werden. Wie bei den Soloselbständigen müssen auch Kleinstunternehmen den Geschäftsbetrieb bis zum 30.06.2021 aufrechterhalten.
Berlin ganz fortschrittlich: schnell und unbürokratisch
Ganz im Gegensatz zum Papierkrieg in der Vergangenheit können die Förderungen des Programms schnell und unbürokratisch beantragt werden. So werden den Antragsberechtigten ein digitales Antragsformular bereitgestellt, das sie ausfüllen. Weiterer zusätzlicher Dokumente bedarf es nicht. Das unterstreicht den Unterstützungswillen der Soloselbstständigen und Kleinstunternehmen durch das Land Berlin. (kk)