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Berlin als Vorreiter im Klimaschutz
Klimaveränderungen betreffen uns alle und vor allem die Generation der Zukunft. Berlin reagiert als Stadt auf die klimatischen Veränderungen mit dem neuen Energiewendegesetz. | Foto: Dominic Wunderlich auf Pixabay

Berlin als Vorreiter im Klimaschutz

10. Februar 2021

Seit dem Jahr 1990 wird das Wetter in seinem jahreszeitlichen Auftreten immer extremer und der Klimawandel immer mehr spürbar. Junge Menschen gehen überall auf der Welt auf die Straße, um für den Klimaschutz zu demonstrieren – denn die Klimaveränderungen betreffen uns alle und vor allem die Generation der Zukunft. Auch Berlin reagiert als Stadt auf die klimatischen Veränderungen und legt eine neue Gesetznovelle vor, die nachhaltig den CO2-Austoß in der Stadt verringern und diese klimaneutral gestalten soll.  

Neues Gesetz – lang bestehende Klimaschutzziele

Das neue Energiewendegesetz (EWG) legt die Maßstäbe für das Erreichen von höheren Klimaschutzzielen fest. Diese sollen durch Klimavorgaben für öffentliche Gebäude und Fahrzeuge sowie durch den Einstieg in die ökologische Regulierung der Fernwärme umgesetzt werden. Die Senatorin für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz, Regine Günther legte hierzu die entsprechende Vorlage dem Senat vor, der darüber in den nächsten Wochen entscheiden wird. Die Bedeutung des Gesetzes für Berlin zeigt sich in den gesteckten Zielen: im Vergleich zum Jahr 1990 sollen die landesweiten CO2-Emissionen bis zum Jahr 2030 um mindestens 65 Prozent und bis zum Jahr 2050 um mindestens 95 Prozent gesenkt werden. Kurzum: Die Stadt soll rundum klimaneutral werden.

Senatorin Regine Günther hebt die Vorreiterrolle der Stadt Berlin hervor: „Wir haben eine Verantwortung, unser Leben so zu organisieren, dass wir die Pariser Klimaschutzziele erreichen können, um die Folgen der Erderhitzung abzumildern. Deshalb stellen wir mit der Novelle des Energiewendegesetzes jetzt die Weichen konsequent in Richtung Klimaneutralität. Berlin setzt sich damit unter allen Bundesländern die ehrgeizigsten Klimaschutzziele. Aus gutem Grund: Gerade die großen Städte – in Europa und auf der ganzen Welt – müssen zeigen, dass klimagerechtes Handeln möglich ist.“

Das Energiewendegesetz im Detail

Um eine Energiewende zu erreichen, muss Energie sinnvoll gemanagt werden. An den einen Stellen muss der Verbrauch nachhaltig gesenkt und an anderen Stellen erneuerbare Energien für eine Nutzung erzeugt werden. So sollen öffentliche Gebäude durch anspruchsvolle Energiestandards für Neubauten und bei Sanierungen energiesparend werden. Hingegen soll die Energie-Erzeugung auf allen geeigneten Dachflächen stattfinden, festgelegt durch die Solarpflicht.

Konkret wird Berlin auch bei der Reduktion des CO2-Austoßes. Hierfür sollen alle öffentliche Fuhrparke bis 2030 emissionsfrei werden. Auch die Fernwärme soll klimafreundlicher werden. Versorger sind angehalten einen Fahrplan für eine CO2-freien Fernwärme aufzustellen, der bis 2050 erreicht werden muss. Eine Besonderheit gibt es bei der Wärme-Bereitstellung: Erzeuger werden einen gesetzlichen Anspruch haben, klimaschonende Wärme aus erneuerbaren Energien oder die Abwärme in den Fernwärmenetzen in die Netze einspeisen zu dürfen. Das ist neu und bundesweit einzigartig für Deutschland. (kk)