Ampel will Chaos-Bundestagswahl nur teilweise wiederholen
Die Ampel-Koalition hält eine Wiederholung der Bundestagswahl in etwa 300 von knapp 2300 Berliner Stimmbezirken für nötig. Dies beziehe sich ausschließlich auf die Zweitstimmen, sagte der SPD-Abgeordnete Johannes Fechner am Dienstag.
Fechner schickte demnach einen entsprechenden Vorschlag der Ampel-Vertreter im Wahlprüfungsausschuss des Bundestags am Nachmittag an die Vorsitzende Daniela Ludwig (CSU). Der Ausschuss soll darüber noch im Oktober abstimmen.
Da die Ampel-Koalition im Wahlprüfungsausschuss die Mehrheit stellt, ist davon auszugehen, dass der von Fechner übermittelte Vorschlag im Oktober von dem Gremium beschlossen wird. Es handelt sich dabei um eine Beschlussvorlage, über die dann noch das Parlament insgesamt abstimmen muss. Dann wäre der Weg frei für eine teilweise Wiederholung der Bundestagswahl in der Hauptstadt. Gegen den Bundestagsbeschluss kann allerdings noch Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht eingereicht werden.
Die Ampel-Vertreter im Ausschuss hatten sich nach der Verhandlung des Berliner Verfassungsgerichtshofs am vergangenen Mittwoch noch einmal zusammengesetzt, um zu besprechen, was die Gerichtsverhandlung für den Umgang mit der Bundestagswahl bedeutet. Das Berliner Gericht befasste sich ausschließlich mit den Wahlen zum Abgeordnetenhaus und den Bezirksversammlungen. Für die Überprüfung der Bundestagswahl, die am selben Tag abgehalten wurde, ist der Bundestag zuständig
„Das Berliner Verfassungsgericht hat uns darin bestärkt, Neuwahlen dort durchzuführen, wo Wahlfehler geschehen sind“, sagte Fechner. „Anders als das Berliner Verfassungsgericht sehen wir wie der Bundeswahlleiter die Wahlfehler aber nicht in jedem Wahlkreis.“ Diese Einschätzung begründet Fechner in seinem Schreiben an die Ausschuss-Vorsitzende Ludwig damit, dass eine verspätete Schließung der Wahllokale erst dann als Wahlfehler gelten solle, wenn noch nach 18.45 Uhr Stimmen abgegeben werden konnten.