Abgeordnetenhaus beschließt Vergesellschaftungs-Rahmengesetz
Das umstrittene Vergesellschaftungs-Rahmengesetz wurde gestern mit den Stimmen der Berliner CDU- und SPD-Fraktionen beschlossen. Die Oppositionsparteien stimmten dagegen, da dessen Wirkung sinnlos erscheint. Auch Berliner Wirtschaftsvertreter äußern Kritik, allerdings aus anderen Gründen.
Das Gesetz definiert die rechtlichen Voraussetzungen, unter denen etwa große Immobilienunternehmen enteignet werden könnten. Es sieht vor, dass „Grund und Boden, Naturschätze und Produktionsmittel“ unter bestimmten Bedingungen in gemeinschaftliches Eigentum überführt werden können.
Eine zentrale Voraussetzung ist, dass eine solche Maßnahme dem Gemeinwohl dient. Insbesondere soll damit ein „allgemeines Versorgungsinteresse“ großer Teile der Bevölkerung an Gütern und Dienstleistungen der öffentlichen Daseinsvorsorge gewährleistet werden. Denkbar wäre eine Anwendung beispielsweise auf Energieunternehmen oder Krankenhäuser. In Kraft treten soll das Gesetz allerdings erst in zwei Jahren. Vorher plant die Regierungskoalition eine Prüfung durch das Verfassungsgericht.
Zunächst legt das Gesetz jedoch nur einen rechtlichen Rahmen fest. Damit es tatsächlich zu Vergesellschaftungen kommen könnte, müsste ein weiteres, konkreteres Gesetz beschlossen werden.
Kritik kommt von mehreren Seiten. So bewerten die Oppositionsparteien Die Linke und die Grünen das (nur) Rahmengesetz als sinnlos und bezeichneten die Beratungen als Zeitverschwendung. Jedoch ist der Beschluss auch innerhalb der schwarz-roten Koalition umstritten. Man habe dem Gesetz vor allem aus Gründen der Koalitionsdisziplin zugestimmt, heißt es aus der CDU-Fraktion – inhaltlich lehne sie Vergesellschaftungen generell weiterhin ab und werde auch keiner Enteignung von Wohnungsunternehmen zustimmen.
Auch die Industrie- und Handelskammer zu Berlin (IHK Berlin) äußerte Bedenken. Hauptgeschäftsführerin Manja Schreiner erklärte: „Auch wenn das Rahmengesetz selbst keine unmittelbaren Eingriffe ermöglicht und frühestens in zwei Jahren in Kraft tritt – allein die Debatten über Enteignungen senden ein fatales Signal an den Wirtschaftsstandort.“
Bereits 2021 hatte der „Volksentscheid Deutsche Wohnen & Co enteignen“ (DWE) eine Mehrheit in dieser Thematik gefunden. Da die Abstimmung jedoch keinen konkreten Gesetzestext enthielt, führte das Ergebnis nicht unmittelbar zu einer verpflichtenden Enteignung großer Wohnungsunternehmen in Berlin. Seitdem beschäftigt sich die Politik weiterhin mit der Frage, wie mit dem Thema umzugehen ist. (mz)