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2G-Regel gilt in Berlin ab Montag auch für die Gastronomie
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2G-Regel gilt in Berlin ab Montag auch für die Gastronomie

15. November 2021

Ab diesem Montag wird es für Ungeimpfte in Berlin noch einmal ungemütlicher. Durch die verbindliche 2G-Regel wird ihnen unter anderem der Zutritt zu Restaurants, Bars und Clubs untersagt.

Steigende Corona-Fallzahlen führen zu landesweiten 2G-Regelungen

Mit der erneuten Verschärfung der Corona-Maßnahmen reagiert der Senat auf die zuletzt deutlich gestiegenen Infektionszahlen. Zum Vergleich: Anfang Oktober hatte der Wert noch bei 74,4 gelegen. Stand 15.11.2021 beläuft er sich auf 306,2.

Die 2G-Regelung soll dabei nicht nur in der Gastronomie, sondern auch in folgenden Bereichen gelten:

  • Kinos, Opernhäuser, Theater, Konzerthäuser, Gedenkstätten, Museen, Galerien
  • Körpernahe Dienstleistungen, u. a. in Friseur- und Kosmetiksalons. Wo wie bei der medizinischen Fußpflege oder der Ergotherapie Ausnahmen gelten, herrscht Maskenpflicht.
  • Veranstaltungen mit mehr als 2.000 Anwesenden (auch im Freien). Lehrveranstaltungen wie an Hochschulen sind ausgenommen.
  • Sportangebote in überdachten Anlagen (Saunas, Tanz- und Fitness-Studios) – Personen unter 18 Jahren ist der Zutritt mit einem negativen Testergebnis gestattet.
  • Bei Weihnachtsmärkten können die Betreiber selbst entscheiden, ob sie auf 2G bestehen oder eine Maske genügen lassen.
  • Touristische Angebote wie Schiffstouren und Busfahrten sind nur Geimpften und Genesenen gestattet.

„Die aktuelle Entwicklung geht für viele Branchen mit Vor- und Nachteilen einher“, so Gastronomie-Experte Ignazio Arena von MondoPasta. „Vorteilhaft ist sicher, dass bei einer Umsetzung von 2G Abstände und Maskenpflichten z. B. in Restaurants abgebaut werden können. Auf der anderen Seite gehört es aber zum Selbstverständnis von Gastwirten, allen Menschen gleichermaßen eine schöne Zeit zu bereiten. Als verlängerter Arm der Politik polarisierende Restriktionen umzusetzen, deckt sich damit nur bedingt.“

Ausnahmen weiterhin vorgesehen

Ausnahmen von der 2G-Regelung gelten weiterhin im Supermarkt und in allen anderen Geschäften. Auf Demonstrationen gilt weiterhin nur die Masken- und Abstandspflicht.

Kinder unter 12 Jahren und aus medizinischen Gründen ungeimpfte Personen sind weiterhin von der 2G-Regelung ausgenommen. Dasselbe gilt für unter 18-Jährige, die auch negativ getestet sein können.

Wer an Orten arbeitet, an denen die 2G-Regelung gilt, und mit Kunden zu tun hat, muss geimpft oder genesen sein oder einem maximal 24 Stunden alten negativen Test vorweisen können.

In der Pflege müssen sich auch geimpfte Kräfte zwei Mal pro Woche testen lassen. Dasselbe gilt für Bewohner. Patientennah agierendes Personal in Krankenhäusern muss geimpft oder genesen sein oder einen tagesaktuellen Test vorlegen.

Welche Maßnahmen sind noch geplant?

Im Juli lief die Pflicht zum Homeoffice aus. Nun empfiehlt der Senat Arbeitgebern, wenigstens wieder der Hälfte aller Mitarbeiter die Heimarbeit zu ermöglichen.

Eine weitere Maßnahmenanpassung betrifft Universitäten. Hier soll wie in Grundschulen wieder die Maskenpflicht eingeführt werden. Darüber hinaus gilt die 3G-Regelung.(red)