2G-Option in Berliner Gastronomie – Digital überprüfbarer Beleg notwendig
Wollen Berliner Örtlichkeiten wie Restaurants mit 2G-Regelung besuchen, müssen sie künftig einen digital überprüfbaren Nachweis vorzeigen. Ein Smartphone sei dabei nicht zwingend erforderlich, jedoch zumindest eine ausgedruckte Bescheinigung mit einem QR-Code, so Christian Gaebler (SPD), Chef der Senatskanzlei, am 21. September 2021 nach einer Senatssitzung.
Mehr Einheitlichkeit bei der Pandemie-Bekämpfung
Mit dem Vorgehen wolle man vor allem gegen Fälschungen vorgehen und mehr Einheitlichkeit schaffen. In Berlin haben Restaurantbesitzer und Veranstalter die freie Wahl, ob sie nur Geimpften und Genesenen (2G) oder auch Getesteten Zugang zu ihren Innenräumen gewähren. Kenner der Gastronomie-Branche wie Ksenia Gorbacheva von dem Berliner Weinhandel ViniGrandi sehen in der Regelung sowohl Vor- als auch Nachteile: „Es gehört zum Selbstverständnis der Gastwirte, ihren Gästen eine schöne Zeit zu bereiten. Dem widerstrebt es, als verlängerter Arm durch die Politik Impfdruck aufzubauen. Auf der anderen Seite bietet 2G auch Vorteile. So kann etwa auf Abstände und Maskenpflicht verzichtet werden und die Lokale können voll ausgelastet werden.“
Darüber hinaus hat der Senat am Dienstag eine Änderung der Quarantäne-Regelungen für Kontaktpersonen verabschiedet. Bei einer regelmäßigen Testung auf Corona-Infektionen kann die Quarantäne bereits nach fünf Tagen durch einen negativen Schnelltest beendet werden. Das gelte beispielsweise für Schüler, so Gaebler. Mit dem aktuellen Vorgehen orientiere man sich an Regelungen des Robert-Koch-Instituts.
Auch Kinder von 2G-Regelung betroffen
Familien gelten als Verlierer der neuen 2G-Regelung für Restaurants, Friseure und Kinos. Ihr zufolge ist der Zugang auch Kindern unter 12 Jahren zu verwehren, die noch keine Impfung erhalten haben. Dabei ist es unerheblich, dass der Altersgruppe bisher noch keine Empfehlung der Ständigen Impfkommission ausgesprochen wurde.
Dies begründet Gesundheitssenatorin Dilek Kalayci (SPD), dass man sich für eine strikte 2G-Regel entschieden habe, weil man bei vielen Ausnahmen gleich wieder bei einer 3G-Regel wäre. Deshalb habe Konsequenz oberste Priorität. Kritik an diesem Vorgehen gab es von Bettina Jarasch, Spitzenkandidatin der Grünen für die Berliner Abgeordnetenhauswahl. Im Gespräch mit B.Z. erklärte sie: „Es ist richtig, dass der Senat die Option auf 2G eröffnet, es muss aber Ausnahmen für Kinder und Menschen geben, die nicht geimpft werden können. Es darf nicht dazu kommen, dass Kinder wieder vom Theater oder Sport ausgenommen werden.“ (red)