20 Millionen Euro Förderprogramm für geistiges Eigentum von KMU gestartet
Die Europäische Kommission und das Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) möchten kleine und mittlere Unternehmen mit bis zu 1.500 Euro für die Anmeldung von Marken- und Geschmacksmustern unterstützen und haben daher ein neues Förderprogramm initiiert.
Unterstützung für kleine und mittelständische Unternehmen
Die Corona-Krise trifft viele mittelständische Unternehmen besonders schwer. Damit deren Innovationskraft auch weiterhin erhalten bleibt, will die Europäische Union diese mit insgesamt 20 Millionen Euro unterstützen. Noch bis zum 31. Januar haben kleine und mittlere Unternehmen (KMUs) die Möglichkeit, sich für die erste Phase des neuen Förderprogramms der Europäischen Union anzumelden. Sie können Fördermittel von bis zu 1.500 Euro für die Anmeldung von Marken- und Geschmacksmustern beantragen. „Hierbei handelt es sich um ein einmaliges Angebot der Europäischen Union, dass sich Gründer und insbesondere solche, die von der Corona-Krise betroffen sind, nicht entgehen lassen sollten“, erklärt ETL IP Patentanwältin Diana Taubert.
Förderung in fünf Phasen – schnelle Beantragung lohnt
Insgesamt ist die Förderung in fünf Zeitfenster unterteilt. Wer möglichst schnell vom Programm profitieren möchte, sollte sich jedoch beeilen: Die erste Phase des Fonds endet bereits am 31. Januar. Die Antragstellung ist nur innerhalb der jeweiligen Zeitfenster möglich. Die letzte Phase endet am 30. September 2021.
Eine schnelle Beantragung empfiehlt sich, sagt auch ETL IP Patentanwältin Diana Taubert: „Bei den Förderungen gilt die Devise: Wer zuerst kommt, malt zuerst.“ Die Förderung sei vor allem für Gründer und junge Unternehmen hilfreich, so Taubert. „Junge KMUs trifft die Krise besonders stark. Das Förderprogramm der EU stellt deshalb eine sinnvolle und wichtige Stütze für kleinere Unternehmen dar, die durch die Krise finanziell geschwächt wurden.“
Doch die Phasen können durch den Umfang des Förderprogramm auch sinnvoll genutzt werden. Denn ein großer Vorteil des Förderprogramms ist, dass Anmelder in je einem Zeitfenster die Förderung für nur eine Dienstleistung beantragen können, also zum Beispiel die Förderung für die Vorabdiagnose in Zeitfenster eins und die teilweise Erstattung der Anmeldegebühren in Zeitfenster drei.
Förderung von Vorabdiagnose und die eigentliche Marken- und Designanmeldung
Der Zuschuss gilt für zwei verschiedene Dienstleistungen und beträgt 75 Prozent bzw. 50 Prozent. Bei der ersten Dienstleistung handelt es sich um eine Vorabdiagnose. Diese ist dann zu empfehlen, wenn noch Unsicherheiten über die Anmeldung bestehen. Interessierte können eine Vorabdiagnose von Rechten des geistigen Eigentums beim nationalen oder regionalen EU-Amt für geistiges Eigentum beauftragen. Experten prüfen dann das Geschäftsmodell, die Waren bzw. Dienstleistungen und Entwicklungspläne. Im Anschluss entwickeln sie eine Strategie, welche Rechte des geistigen Eigentums angemeldet werden sollten und wie das IP-Portfolio weiterentwickeln werden kann, wenn Anmelder bereits Rechte innehaben. Die Kosten für diese Dienstleistung fördert das Programm mit 75 Prozent.
Auch die eigentliche Marken- und Designanmeldung wird gefördert. KMUs müssen Marken- bzw. Geschmacksmuster beim jeweiligen Amt anmelden. Die Gebühren für diese Anmeldung bezuschusst das Förderprogramm in Höhe von 50 Prozent. (red)
Weitere Informationen über das Förderprogramm erhalten Sie hier:
https://etl-ip.com/aktuelles/neues-foerderprogramm-fuer-geistiges-eigentum-von-kmu