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Was Unternehmer 2024 wissen müssen

09. Januar 2024

Einige Neuerungen und Entlastungen für 2024 hatte die Ampelregierung zwar ursprünglich im Wachstumschancengesetz vorgesehen, doch beschlossen wurde bislang nur wenig und vor allem nicht nur Positives. So müssen Unternehmer im Gastgewerbe ihre Restaurations-leistungen ab diesem Jahr wieder mit dem vollen Umsatzsteuersatz versteuern und auch mit dem ermäßigten Umsatzsteuersatz für Gas und Fernwärme ist Ende März endgültig Schluss. Auch für Personengesellschaften ändert sich einiges, denn seit 1. Januar 2024 gilt das Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (MoPeG).

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