Sommerfest im Sommerloch
04. September 2023
110-Euro-Freigrenze gilt weiterhin für Vorsteuerabzug bei Betriebsveranstaltungen
Auch wenn der Sommer dieses Jahr zeitweise „ins Wasser“ gefallen ist, lassen sich Unternehmen das Feiern nach Corona nicht mehr so einfach verbieten, hilft es doch, das Betriebsklima zu bewahren und das Team zu stärken. Besonders beliebt sind dafür Sommerfeste, gemeinsame Ausflüge oder sogar eine mehrtägige Reise. Allerdings stellt sich für Arbeitgeber dabei immer wieder die Frage, was bei der Planung und Ausrichtung steuerlich zu beachten ist.