Meldepflicht von Kassensystemen ab 1. Januar 2025
02. August 2024
Spätestens seit dem Jahr 2023 müssen elektronische Kassensysteme mit einer technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) ausgerüstet sein. Und mit der Einführung der TSE-Pflicht hatte die Finanzverwaltung eigentlich auch eine Meldepflicht für entsprechende Kassensysteme geplant. Doch diese wurde immer wieder ausgesetzt. Jetzt soll es aber tatsächlich losgehen. Die Meldepflicht bringt insbesondere für Einzelhändler, Dienstleister, Hoteliers und Gastronomen, aber auch alle anderen Unternehmer, die elektronische Kassensysteme nutzen, erneut bürokratischen Aufwand mit sich.
Der ausführliche ETL-Steuertipp: Meldepflicht von Kassensystemen ab 1. Januar 2025