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Jeder Unternehmer kann künstlersozialabgabepflichtig sein

07. März 2023

Meldefrist für Künstlersozialabgabe 2022 läuft am 31. März 2023 ab

Welcher Unternehmer denkt schon an Sozialabgaben, wenn er bei seinem selbständigen Grafiker ab und an neue Visitenkarten oder Briefbögen in Auftrag gibt, für ein Firmenevent ein kulturelles Rahmenprogramm bucht oder den Webdesigner mit laufenden Anpassungen der Website betraut? Doch genau das kann schon ausreichen, um zur Künstlersozialabgabepflicht herangezogen zu werden. Wer seinen Meldepflichten nicht rechtzeitig nachkommt, wird von der Künstlersozialkasse geschätzt. – und das bis zu vier Jahre rückwirkend. Ein Grund mehr, die Meldefrist zum 31. März 2023 einzuhalten.

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