Endspurt bei den Schlussabrechnungen zu Coronahilfen
09. Mai 2023
All diejenigen, die während der Corona-Pandemie ihr Unternehmen schließen oder zumindest erhebliche Einschränkungen hinnehmen mussten und finanzielle Unterstützungen erhalten haben, müssen jetzt noch einmal aktiv werden. Denn alle bisherigen Bescheide sind nur vorläufig ergangen. Bis zum 30. Juni 2023 sind die Schlussabrechnungen zu übermitteln. Nur im Ausnahmefall ist eine Fristverlängerung möglich.
https://www.etl.de/aktuelles/endspurt-bei-den-schlussabrechnungen-zu-coronahilfen