25 Jahre BERLINboxx
BusinessMagazin

Steuervorteil nur mit Nachweis

11. Mai 2026

Warum Betriebsveranstaltungen heute an der Dokumentation entschieden werden.

Betriebsveranstaltungen wirken oft unkompliziert. Sommerfest, Weihnachtsfeier, Teamabend. Steuerlich sind sie es längst nicht mehr. Gerade dort, wo der Gesetzgeber Entlastung gewährt, steigen die Anforderungen an Planung, Teilnehmerkreis und Nachweise. Der bekannte Freibetrag von 110 Euro gilt zwar weiterhin, aber eben nicht automatisch. Begünstigt sind nur bis zu zwei Betriebsveranstaltungen im Jahr, und die Teilnahme muss allen Beschäftigten oder zumindest einem klar abgegrenzten Betriebsteil offenstehen. Wird diese Schwelle überschritten oder ist der Teilnehmerkreis zu eng, kann aus einer gut gemeinten Feier steuerpflichtiger Arbeitslohn werden. Auch die Pauschalversteuerung mit 25 Prozent setzt voraus, dass die Veranstaltung die steuerlichen Merkmale einer Betriebsveranstaltung erfüllt.

In meiner Beratung wird genau das oft unterschätzt. Nicht die Feier selbst ist das Problem, sondern die Frage, ob sie steuerlich sauber vorbereitet wurde. Wer war eingeladen? Wer war tatsächlich da? Welche Kosten gehören in die Pro-Kopf-Berechnung? Und ist all das so dokumentiert, dass es auch in einer Betriebsprüfung trägt?

Besonders heikel ist die Dokumentation. Maßgeblich sind nicht die geplanten, sondern die tatsächlich anwesenden Teilnehmer. Begleitpersonen werden dem jeweiligen Mitarbeitenden zugerechnet und haben keinen eigenen Freibetrag. Auch Kosten für Bewirtung, Raummiete, Programm oder Geschenke fließen regelmäßig in die Berechnung ein. Wer hier nur grob schätzt oder Belege unvollständig sammelt, riskiert, dass die steuerliche Begünstigung im Nachhinein kippt.

Mein Praxistipp aus der Steuerberatung ist deshalb klar: Denken Sie Betriebsveranstaltungen nicht erst ab der Schlussrechnung steuerlich mit, sondern ab der Einladung. Legen Sie am Veranstaltungstag Teilnehmerlisten aus und dokumentieren Sie die tatsächliche Teilnahme möglichst belastbar, idealerweise mit Unterschriften. Denn bei Betriebsveranstaltungen gilt mehr denn je: Der Steuervorteil entsteht nicht durch die Feier, sondern durch den sauberen Nachweis.