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Details

Datum:
10. März 2025, 13:00 – 16:00 Uhr


Veranstaltungskategorie:
Wirtschaft Networking Architektur, Bauen & Immobilien Nachhaltigkeit & Energie


Event Website:
www.bba-campus.de/weiterbildung/detail/online-seminar-heizungsumstellung-in-der-weg-rechtssichere-planung-und-umsetzung-nach-geg-1/

Veranstalter

BBA - Akademie der Immobilienwirtschaft e. V.

Telefon:

030 23 08 55-0

E-Mail:

kontakt(at)bba-campus.de

Webseite:

www.bba-campus.de

Veranstaltungsort
online

ONLINE-Seminar | Heizungsumstellung in der WEG - Rechtssichere Planung und Umsetzung nach GEG

In dem Online-Seminar erfahren die Teilnehmer, wie Heizungsmaßnahmen gemäß den Vorgaben des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) und des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG) rechtssicher geplant und umgesetzt werden können. Es wird erläutert, wie die Umstellung von Heizungsanlagen korrekt eingeordnet wird, wie notwendige Beschlussfassungen in der Eigentümerversammlung herbeigeführt werden und wie die Pflichten bei Etagenheizungen erfüllt werden.

Die Umstellung der Heizungsanlage wird dabei als Instandsetzungsmaßnahme sowie als modernisierende Instandsetzung betrachtet, insbesondere unter Berücksichtigung der Verpflichtungen gemäß § 71 Abs. 1 GEG und § 71 Abs. 8 GEG. Es wird erklärt, wann die Umstellung als bauliche Veränderung zu werten ist, insbesondere bei Durchführung vor dem Eingreifen der genannten Verpflichtungen.

Auch die Herbeiführung der Beschlussfassungen nach § 19 WEG und den §§ 20 und 21 WEG wird thematisiert. Dabei werden auch die Regelungen zur Kostentragung für die Maßnahme nach § 16 WEG bei Instandsetzung und nach § 21 WEG bei baulicher Veränderung behandelt. Es wird gezeigt, wie die Kostentragung durch alle Eigentümer gemäß § 21 Abs. 2 WEG erfolgen kann, entweder durch eine doppelte qualifizierte Mehrheit, durch Amortisation oder durch entsprechende Beschlussfassungen der Eigentümer.

Besonderes Augenmerk liegt auf dem Spezialfall der Etagenheizung gemäß § 71n GEG, wo der Anwendungsbereich, die Informationspflicht des Eigentümers sowie die Einberufung der Eigentümerversammlung behandelt werden. Des Weiteren wird erklärt, wie die Grundlagenentscheidung der WEG getroffen wird, um die 5-Jahres-Frist gemäß § 71l Abs. 1 GEG zu beachten, sowie die notwendigen Stimmverhältnisse für die Umsetzung der Zentralisierung der Heizung.

Schließlich wird auf die Fristen und den Austausch von Etagenheizungen in der Übergangszeit eingegangen, ebenso wie auf den notwendigen Anschluss von Wohnungen nach Fertigstellung der Zentralheizungsanlage. Auch die Spezialregelung zur Kostentragung gemäß § 71n Abs. 7 GEG wird erläutert. Der Austausch der Heizung bei Beibehaltung des dezentralen Heizungssystems wird hinsichtlich der Erfüllung der Anforderungen des § 71 Abs. 1 GEG für die neu einzubauende Etagenheizung beleuchtet.

kostenpflichtige Anmeldung erforderlich

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