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Vergesellschaftung von Wohnungsunternehmen löst nicht Wohnungsnot
Bei einem Volksentscheid am 26. September 2021 hatten gut 59 Prozent der Wähler für die Vergesellschaftung von Immobilienunternehmen mit mehr als 3000 Wohnungen in Berlin gestimmt. | gilly, unsplash

Vergesellschaftung von Wohnungsunternehmen löst nicht Wohnungsnot

02. Januar 2024

Bausenator Christian Gaebler (SPD) will weiterhin am geplanten Rahmengesetz zur Vergesellschaftung großer Wohnungsunternehmen in Berlin arbeiten. Es sei s notwendig, mit den Arbeiten zu beginnen, noch bevor die Ergebnisse des angekündigten Rechtsgutachtens der Finanzverwaltung vorliegen. Gaebler möchte bereits intern erste Überlegungen anstellen, welche Bewertungskriterien eine Vergesellschaftung rechtfertigen.

Die Initiative "Deutsche Wohnen & Co. enteignen" hatte mit ihrem Volksentscheid am 26. September 2021 eine Diskussion über die Vergesellschaftung von Wohnungsunternehmen ausgelöst. Insgesamt stimmten bei diesem Volksentscheid gut 59 Prozent der Wähler für die Vergesellschaftung von Immobilienunternehmen mit mehr als 3000 Wohnungen in Berlin. Der damalige rot-grün-rote Senat setzte daraufhin eine Expertenkommission ein. Diese kam zu dem Schluss, dass die Vergesellschaftung großer Wohnungsunternehmen in Berlin möglich sei.

Gaebler plädierte dafür, die Zeit bis zur Veröffentlichung des Gutachtens im ersten Quartal 2024 zu nutzen, um Fachthemen vorzubereiten, die nicht direkt mit dem Gutachten in Zusammenhang stehen. Er wies zugleich den Vorwurf zurück, dass Schwarz-Rot die Umsetzung des Volksentscheids zur Vergesellschaftung verschleppe.

Der SPD-Politiker machte deutlich, dass er die Vergesellschaftung nicht als Lösung für die Herausforderungen auf dem Wohnungsmarkt sieht. Es gehe um rund 200.000 von insgesamt zwei Millionen Wohnungen. Dennoch würde er sich über zusätzliche landeseigene Wohnungen freuen. Zuvor müssten jedoch die Risiken und Nebenwirkungen einer solchen Maßnahme geprüft werden. (kr)