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SUMMARY:Diskussion zum Thema "Grundgesetzliches: Gleichberechtigung"
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LOCATION:Urania Berlin \, An der Urania 17\, 10787 Berlin
DESCRIPTION:Der Artikel 3 Absatz 2 des deutschen Grundgesetzes (GG) regelt 
 die rechtliche und tatsächliche Gleichberechtigung von Männern und Fraue
 n: „Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tat
 sächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und
  wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.“\nDer prägnante e
 rste Satz postuliert die uneingeschränkte Rechtsgleichheit von Männern u
 nd Frauen.&nbsp\;Der zweite Satz formuliert ein Staatsziel und wurde erst 
 1994 hinzugefügt. Er verpflichtet den Staat aktiv dazu\, Ungleichheiten i
 m Alltag abzubauen und echte Chancengleichheit zu fördern. Seine Veranker
 ung im Grundgesetz stieß zunächst auf heftige Ablehnung der männlichen 
 Mehrheit im Parlamentarischen Rat. Es war vor allem die SPD-Politikern und
  Juristin Elisabeth Selbert\, die gemeinsam mit den drei anderen weibliche
 n Ratsmitgliedern – Friederike Nadig\, Helene Weber und Helene Wessel 
 – Widerstand mobilisierte und schließlich Erfolg hatte. Im Januar 1949 
 wurde Artikel 3 Absatz 2 beschlossen und trat am 23. Mai Mai 1949 in Kraft
 .Mit der Historikerin und Autorin Heike Specht spricht Staatsrechtler Alex
 ander Thiele über die Rechtsgleichheit zwischen Männern und Frauen und d
 ie Umsetzung des in Satz 2 formulierten Staatsziels.\nHeike Specht\, studi
 erte Geschichte und Literaturwissenschaft in München. Sie promovierte üb
 er die Familie Lion Feuchtwangers und arbeitete als Verlagslektorin. Heute
  lebt sie als freie Autorin in Zürich. Zuletzt erschienen Biografien zu&n
 bsp\;Lilli Palmer und Curd Jürgens und im Juli&nbsp\;„Nicht mit uns!".\
 nAlexander Thiele ist Professor für Staatstheorie und Öffentliches Recht
 \, insbesondere Staats- und Europarecht\, an der BSP Business and Law Scho
 ol – Hochschule für Management und Recht.&nbsp\;\nKarte ab 3 Euro bis 8
  Euro\n
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