Förderprogramm mit fünf Millionen Euro in Brandenburg
71 innovative und kreative Projekte zur Förderung vorgeschlagen
Mit fünf Millionen Euro aus dem Förderprogramm „Zusammenhalt in kleinen Gemeinden und Ortsteilen für eine zukunftsorientierte Regionalentwicklung“ stärkt die Staatskanzlei Brandenburg Orte im ländlichen Raum. Dazu wurden 71 Vorhaben von einer Fachjury als besonders förderwürdig empfohlen. Alle Projekte haben eines gemeinsam: Sie wollen Neu-Brandenburger und Alteingesessene zusammenbringen, Mobilität unterstützen, Kultur stärken, den generationsübergreifenden Dialog fördern und das solidarische Miteinander im ländlichen Raum verbessern.
Die Chefin der Staatskanzlei, Ministerin Kathrin Schneider, informierte heute in Potsdam zusammen mit Jury-Mitgliedern über die Umsetzung des Programms. Zwei der Vorhaben wurden von den Projektträgern auf der Pressekonferenz vorgestellt: Uckerland im Norden Brandenburgs und Tschernitz im Südosten. Schneider: „Das breite Engagement und die Kreativität der Menschen vor Ort ist beeindruckend. Die neue Förderrichtlinie hat sich als passgenau erwiesen und ist eine wichtige Unterstützung des Landes für den Zusammenhalt in unseren Gemeinden insbesondere im ländlichen Raum.“
Das Programmvolumen von fünf Millionen Euro wird entsprechend der Projektfortschritte bis 2024 eingesetzt. Förderfähig sind Investitionen in kleinen Gemeinden oder Ortsteilen unter 10.000 Einwohnern mit besonderem Entwicklungsbedarf hinsichtlich der Daseinsvorsorge oder der Gemeinschaft. Die Landesregierung unterstützt mit der Förderrichtlinie Projekte auf Gebieten wie Kultur, Digitalisierung, Bildung, Mobilität, Gesundheit, Sport, Umwelt oder Familienfreundlichkeit.
Zu den Auswahlkriterien gehören etwa der Entwicklungsbedarf in der jeweiligen Kommune, die Passgenauigkeit der Maßnahme, die angesprochene Zielgruppe sowie die Einordnung des Vorhabens in regionale Bedarfe und Abstimmungsprozesse. Um das Kernanliegen, die Stärkung des regionalen Zusammenhalts, zu unterstreichen, ist die Einbeziehung eines partizipativen Prozesses während der Umsetzung ein weiteres wichtiges Kriterium.
Die Träger der 71 vorgeschlagenen Projekte werden jetzt informiert, dass sie zur Förderung vorgeschlagen sind. Die abschließende formale Projektprüfung durch die ILB startet nun.
Quelle: Staatskanzlei Brandenburg