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Berliner Senat möchte sechs Milliarden Euro ausgeben

16. September 2020

In der gestrigen Senatssitzung ging es vor allem um eines, das liebe Geld. Dies ist für den Senat ein wichtiges Mittel, um einen Weg aus der Krise zu finden. Die gesetzte Obergrenze von sechs Milliarden Euro soll dabei komplett in Anspruch genommen werden.

Senatssitzung beschließt Nachschiebeliste

Die Berliner Senatssitzung hat am 15. September Ergänzungen zu den Entwürfen des zweiten Nachtragshaushaltsplans 2020 und dem Nachtragshaushaltsplan 2021 verabschiedet. Die Senatsvorlage sowie die Entwürfe waren zuvor von Finanzsenator Dr. Matthias Kollatz eingebracht worden.

Zuvor hatte der Senat Ende Mai den Entwurf eines zweiten Gesetzes zur Änderung des Haushaltsgesetzes 2020/21 beschlossen und anschließend dem Abgeordnetenhaus zur Beratung und Beschlussfassung zukommen lassen.

Durch das zwischenzeitlich beschlossene Konjunkturpaket des Bundes, den Beschluss des Abgeordnetenhauses bereits mit dem ersten Nachtragshaushalt 2020 notfallbedingte Kredite in Höhe von sechs Milliarden Euro aufzunehmen, den Ergebnissen der Sonder-Steuerschätzung vom 10. September sowie weiteren Anpassungnotwendigkeiten, waren Ergänzungen der Entwürfe notwendig.

Umsetzung des Konjunkturpaket des Bundes

Das Corona-Konjunkturpaket des Bundes beinhaltet Maßnahmen zur Krisenbewältigung, der Zukunftssicherung sowie Konjunkturbelebung und Wahrnehmung der europäischen und internationalen Verantwortung Deutschlands. Im Rahmen des Konjunkturpakets profitiert Berlin beispielsweise durch die Teilhabe von Berliner Unternehmen und Einrichtungen an Bundesprogrammen und der Übersetzung von Bundesmaßnahmen in Landesprogramme und Maßnahmen. Berlins Finanzsenator Kollatz ruft dazu auf das Programm „zügig und möglichst umfassend zu nutzen“. Die Verwaltungen sollen außerdem Vorschläge vorlegen und bestehende Planungen mit dem Bundesprogramm harmonisieren, so Kollatz.

500 Mio. Euro für Corona-Soforthilfen

Sofort- und Überbrückungshilfen sollen helfen die Folgen der Corona-Pandemie zu bewältigen. Für diese Maßnahmen hatte das Abgeordnetenhaus bereits im ersten Nachtrag pauschale Mehrausgaben von 500 Millionen Euro bewilligt. Diese Finanzmittel sollen nun soweit möglich den jeweiligen Programmvolumina entsprechend von den Senatsverwaltungen bewirtschaftet werden.

Außerdem hatte der Senat mit seinem Entwurf des Nachtragshaushaltsgesetzes für 2020/21 eine Kreditermächtigung von insgesamt rund 5.130 Millionen Euro vorgesehen. Mit dem ersten Nachtragshaushalt 2020 legte das Abgeordnetenhaus bereits eine Obergrenze für die Kreditaufnahme fest. Diese liegt bei sechs Milliarden Euro und dient dem Senat als Orientierung zur Planung „der Nachschiebeliste.“

Ergebnis der Sonder-Steuerschätzung

Die vorangegangene Steuerschätzung im Mai fand unter noch nie stattgefundenen Voraussetzungen, eine konjunkturelle Phase mit extremen Wirtschaftseinbruch, statt. Dadurch galten die Voraussagen zu den Auswirkungen auf die wirtschaftliche Entwicklung und die Einnahmen des Staats als unsicher. Folge war eine erneute Steuerschätzung im September.

Diese Interimssteuerschätzung basiert auf einer Konjunkturprojektion der Bundesregierung vom 01.09.2020, die durch die corona-bedingten Unsicherheiten außerhalb des üblichen Programms durchgeführt wurde. Dabei bestätigten sich das Bild schwerer gesamtstaatlicher Steuerausfälle gegenüber dem Vorkrisenniveau. Die endgültigen Ergebnisse der Steuerschätzung fallen allerdings weniger schlecht aus, als nach den Mindereinnahmen aus den konjunkturstützenden Steuerrechtsänderungen erwartet. Finanzsenator Kollatz hofft auf eine positive Entwicklung der Steuereinnahmen: „Von 22 auf 23 und 24 gehen wir davon aus, dass wir jedes Jahr eine Milliarde mehr Steuern einnehmen in Berlin. Das ist eine gute Entwicklung. Wir werden insofern auch wieder bei der Wachstumsgeschwindigkeit landen, die wir in der Vergangenheit gesehen haben mit ungefähr einer Milliarde Steuerwachstum pro Jahr."

450 Millionen Euro für Innovationsförderfonds

Mit dem Förderprogramm soll die Innovationskraft des Standort Berlins gestärkt werden. Hierzu soll das Land Berlin mit einem Volumen von 450 Millionen Euro ein Fonds für die notwendigen Landesmittel zur Kofinanzierung von Bundesprogrammen sowie für Innovationsvorhaben und herausgehobene Einzelinvestitionen einrichten. Besonders Haushaltsmittel, die an anderen Stellen nicht gerbraucht werden, sollen in den Fonds einfließen.

Haushaltspolitikerin Sibylle Meister von der Berliner FDP forderte den Senat zudem auf, mit dem Nachtragshaushalt für 2020 nicht nur zusätzliches Geld zur Verfügung zu stellen, sondern auch schon vor dem Coronavirus im Etat eingeplanten Maßnahmen „zu überprüfen, inwieweit sie wirklich nötig sind und zum wirtschaftlichen Aufschwung beitragen“.

Personal für Verwaltungen

Bis 2021 sollen insgesamt 100 neue Beschäftigungsstellen in der Senatsverwaltung für Inneres geschaffen werden. Um so den Abbau, des Corona bedingten Rückstaus von Dienstleistungen zu unterstützen. Personalmittel in Höhe von 5,2 Millionen Euro werden hierfür bereitgestellt. Das neue Personal soll an der Verwaltungsschule Berlin geschult werden.

Um mehr Landesbeschäftigen mobiles Arbeiten zu ermöglichen und die sicheren Zugriffsmöglichkeiten auf das Landesnetz auszuweiten, sieht die Nachschiebeliste 14 Millionen Euro vor, beispielweise für die Anschaffung von Laptops.

Weitere Ausgaben entstehen durch die notwendigen Corona-Test-Stellen. Schätzungsweise zwei Millionen Euro muss das Land Berlin bereitstellen. Weitere 2,5 Millionen Euro soll die Charité für wissenschaftliche Studien erhalten. Für die Beschaffung von Impfzubehör im Rahmen von Covid-19 stehen nach der Ergänzung von Mitteln zur Notfallversorgung rund 6,6 Millionen Euro sowie 16 Millionen Euro im Jahr 2021 zur Verfügung. (nm)